Gesetzliche Grundlagen für Zwangsaussiedlungen aus dem Gebiet entlang der Zonengrenze waren die am 26. Mai 1952 durch den Ministerrat der DDR verabschiedete "Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und den westlichen Besatzungszonen" und der Befehl 38/52 der Hauptverwaltung Deutsche Volkskpolizei. In der Verordnung wurde das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) beauftragt, "unverzüglich strenge Maßnahmen zu treffen für die Verstärkung der Bewachung der Demarkationslinie, um ein Eindringen von Diversanten, Spionen, Terroristen und Schädlingen zu verhindern.". Während die Arbeiter der Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS), die Bauern und Waldarbeiter gezwungenermaßen mit dem Pflügen und Roden eines zehn Meter breiten Streifens, dem Aufstellen von Schildern zur Markierung der 500-Meter-Schutzzone und der 5-Kilometer-Sperrzone begannen, wurden mit Hilfe der Spitzelunterlagen der Volkspolizei und des MfS die Listen der auszusiedelnden Personen erarbeitet. Von allen diesen Veränderungen bekamen wir nur den sichtbaren Teil mit, nämlich die Befestigung der Zonengrenze. Wir wußten auch nicht, dass über jede Person, die in der 5-Kilometer-Zone wohnte, eine Karteikarte von der Volkspolizei geführt wurde. Waren wir wirklich so naiv oder wollten wir nichts davon hören und sehen, weil es schwer ist, mit dem Gedanken zu leben, dass alles, was gesagt, getan oder auch nur am Stammtisch erzählt wurde, festgehalten wird? Außerdem gab es im Frühjahr soviel Arbeit auf dem Bauernhof, dass wohl kaum jemand über politische Zustände nachdachte. Die ungewohnte Betriebsamkeit, das Umackern der Felder und Wiesen direkt an der Grenze, die Hektik, welche die Volkspolizei erkennen ließ, machte uns allerdings schon unruhig. Aber immernoch dachte jeder, uns kann doch nichts passieren, haben wir doch niemanden erschossen oder sonst jemandem geschadet. Es wurde immer deutlicher, dass in den Zeitungen und im Radio ganz auffällig eine Hetze gegen die Bundesrepublik anlief. Dass das MfS und die VP unter Teilnahme der örtlichen Staatsorgane in Übereinstimmung mit oben genannter Weisung eine Säuberung von "feindlichen, kriminellen und verdächtigen Elementen" durchführte, bezogen wir aber keinesfalls auf uns. Zu der Zeit wussten wir noch nichts von der Zwangsaussiedlungen von Familien in Sachsen und in Mecklenburg, die schon Mitte bis Ende Mai stattfanden.
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